mautpflicht

DEUTSCHLAND

Stand April 2024


In Deutschland gilt für LKW und Fahrzeuge über 3.5 Tonnen auf allen Autobahnen (inklusive Tank- und Rastanlagen) und auf allen Bundesstrassen inner- und ausserorts  ab 1. Juli 2024 eine Mautpflicht  (hier findest du Links zu verschiedenen Karten und Übersichten von mautpflichtigen Strassen in Deutschland). Dabei gilt das in den Fahrzeugpapieren technische zugelassene Gesamtgewicht und nicht das eingetragene.

 

Wohnmobile, deren Wohnbereich mindestens 50% des Fahrzeuges ausmachen, sind weiterhin von der Maut befreit. Aber Achtung: Ziehst du z.B. einen (privaten) Anhänger mit, der grösser ist als die Wohnfläche, wird auch dein Wohnmobil mautpflichtig. 

 

Damit dein Fahrzeug als Wohnmobil gilt, muss es jedoch als solches in den Papieren eingetragen sein. Bei älteren Wohnmobilen auf LKW-Basis, bei denen in den Papieren noch ein LKW steht, müssen selbst unter 3.5 t die Maut bezahlen. Um dies zu verhindern, ist gegenüber der Toll Collect zwingend darzulegen, dass es ausschliesslich als Wohnmobil ohne gewerblichen Güterverkehr genutzt wird und die notwendigen Ausstattungen hat.

Auf der Seite von Toll Collect gibt es dafür ein offizielles Formular. Es empfiehlt sich, dieses Formular auch für eingetragene Wohnmobile über 3.5 t auszufüllen, welche von Aussen nicht eindeutig als Wohnmobil erkennbar sind. So muss man später nicht beweisen, dass es die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. 

 

 


Frankreich

Stand April 2024


 

Am 31. Augst 2020 startete in Frankreich ein Experiment, welches für 4 Jahre geplant ist. Mit diesem sind speziell gekennzeichnete Fahrspuren nur noch für bestimmte Fahrzeugtypen zulässig. Dies sind in erster Linie, Busse, Taxis und E-Autos. Aber auch Fahrgemeinschaften ab einer bestimmten Personenanzahl, deren Zahl ebenfalls der Tafel entnommen werden kann, können auf einigen Strecken privilegiert behandelt sein. 

 

Links siehst du 2 Beispiele für eine solche Kennzeichnung. Weitere findest du hier.

 

Ob das Experiment weitergeführt oder gar ein fester Bestandteil der französischen Strassen wird, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. 

 


italien

Stand April 2024


In Italien wird die Autobahnmaut abhängig von der gefahrenen Strecke fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich. Dabei gelten je nach Kategorie unterschiedliche Tarife. Die Einteilung bei den Wohnmobilen erfolgt aufgrund der Achsenzahl, wobei Doppelachsen als zwei Achsen gezählt werden. 

Diese Gebühr wird fällig, sobald man auf der entsprechenden Strecke fährt. Dazu muss in der Regel bei der Einfahrt ein Ticket gezogen werden, welches am Ende der Strecke bar oder mit Kreditkarte bezahlt wird. Die gelben Telepass-Spuren dürfen nur von Telepass-Nutzern und Fahrzeugen mit ADAC Mautbox bzw. Camper Mautbox XXL und bip&go-Transpondern benutzt werden.

 

 

Erste Autobahnstrecken werden inzwischen auch elektronisch über das Kennzeichen abgerechnet (Free-flow-System). Die Gebühr wird direkt auf der Mautbox oder einem im Voraus eingerichteten Nummernschild-Konto belastet. Sie kann aber  direkt an der Kundendienststelle „Punto Verde“ und einigen Tankstellen in der Region oder online bzw. der App "App Free Flow" innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden (weitere Zahlungsmöglichkeiten)

 

 

Zu den weiteren Bereichen, die kostenpflichtig sind, sind die verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo. 


Österreich

Stand April 2024


Auch auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstrassennetz gilt eine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Bei den Passstrassen wie Brenner und Tauernautobahn fällt eine zusätzliche Streckenmaut an, welche bei jeder Durchfahrt zu bezahlen ist. 

 

Für Fahrzeuge bis 3.5 t muss eine Vignette zum Kleben oder digital gekauft werden. Fahrzeuge über 3.5 t müssen mit einer GO-Box ausgestattet sein. 
Achtung: Seit Dezember ist die technisch zugelassene Gesamtmasse massgebend für die Bestimmung. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist für die vor Dezember 2023 erstmalig zugelassenen Fahrzeuge.


SCHWEIZ

Stand April 2024


In der Schweiz gilt auf den meisten Autobahnen einen Vignettenpflicht für PKW und Wohnmobile bis 3.5 t. Seit 2024 können diese sowohl elektronisch als auch als Klebevignette gekauft werden. Letztere muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden und kann an den meisten Zollübergängen oder auch vorgängig z.B. beim ADAC kaufen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist sie mit 40.00 Franken für ein Jahr recht günstig.

 

Für Wohnmobile über 3.5 t (gemäss Fahrzeugausweis) muss eine Schwerverkehrsabgabe pro Tag entrichtet werden, an dem sich das Wohnmobil in der Schweiz befindet - egal, ob es fährt oder auf einem Stellplatz steht. Und auch dann, wenn man keine Autobahn fährt, da sie für alle Strassen gilt.

 

Für Anhänger muss bei beiden Kategorien eine separate Vignette gekauft und gut sichtbar auf dem Anhänger angebracht werden. 

 

Pauschale Schwerverkehrsabgabe für Schweizerische Fahrzeuge

Es gilt eine pauschale Schwerverkehrsabgabe, die für das folgende Kalenderjahr im Voraus bezahlt werden muss. Da das Inkasso durch die Strassenverkersämter der einzelnen Kantone erfolgt, richten sich die Zahlungsfristen und Hinweise auch nach deren Bestimmungen. 

 

Du hast jedoch für jeden Tag, an dem das Wohnmobil nachweislich ausserhalb der Schweiz war, Anspruch auf eine Rückerstattung von 1/360 des Gesamtbetrages. An Tagen, an denen es sowohl in der Schweiz als auch im Ausland war, beläuft sich der Anspruch auf die Hälfte Diese Ansprüche sind innerhalb des Folgesjahres mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG geltend zu machen, welches weitere Beweismittel verlangen kann.

 

Pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge

Diese muss entweder direkt beim Grenzübertritt bezahlt werden oder mittels VIA-App (ohne die 10 Einzeltage-Tickets). Wird man ohne Zahlungsausweis erwischt, kann es teuer werden. Erkunde dich deshalb unbedingt über die Öffnungszeiten der Zollstelle über die du in die Schweiz einreisen möchtest, wenn du sie dort bezahlen möchtest. 

 

Ist die Grenzstelle geschlossen, ist die Einreise ohne gültigen Zahlungsnachweis für PSVA mit wenigen Ausnahmen verboten. 

 

Du kannst zwischen den folgenden Möglichkeiten für die PSVA wählen, die du direkt beim Kauf bezahlst.

  • Für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage (CHF 3.25/Tag)
  • Für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres (hier musst du die Tage selbst entwerten) (CHF 32.50)
  • Für einen bis 11 hintereinander folgende Monate (CHF 58.50)
  • Für ein Kalenderjahr (CHF 650.00)

Die Tarife für die einzelnen Varianten findest du in diesem Formular - es muss aber in jedem Fall ein Mindestbetrag von CHF 25.00 für jeden neu ausgestellten Zahlungsnachweis bezahlt werden.

  


Tschechien

Stand April 2024


Für Fahrzeuge bis zu 3.5 t * besteht bis auf wenige Ausnahmen auf Autobahnen und Schnellstrassen eine Vignettenpflicht. Bei Gespannen ist das Gewicht des Zugfahrzeugs massgebend. Zu erkennen sind diese Strassen am Vignettensymbol mit grauem Punkt. Bei den gebührenfreien Abschnitten ist dieses Symbol durchgestrichen oder es steht "BEZ POPLATKU"

 

Die elektronische Vignette kann mit Gültigkeit für 10 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr online, bei offiziellen Verkaufsstellen oder an Selbstbedienungsautomaten erworben werden. Es stehen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahres-Vignetten zur Auswahl.

 

* Achtung es gilt das in den Fahrzeugpapieren aufgeführte zulässige Gesamtgewicht. 

 

Bei Fahrzeugen über 3.5 t wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Diese Streckenabschnitte sind mit einem Schwarzen M auf gelbem Grund gekennzeichnet und können teilweise auch nur Teilstrecken wie eine Brücke oder eine Transitstrasse betreffen.

 

Damit man diese Strassen benutzen kann, muss das Wohnmobil vor der Fahrt über die Grenze elektronisch angemeldet und im elektronischen Mautsyste, "Myto" registriert werden. Dies kann sowohl online als bei einer Verkaufsstelle in Grenznähe erfolgen. Für die Anmeldung benötigst du: 

  • Zulassungsland
  • Kennzeichen
  • Gesamtgewicht
  • Achsenzahl
  • Geplante Kilometer 
  • Angaben zum Fahrer und Eigentümer (wenn nicht identisch)

 

Die Abrechnung erfolgt anschliessend mit Hilfe der im Voraus zu installierenden Myto-CZ-Box, die du entweder mit Guthaben auflädst oder im Post-Pay-Verfahren nach der Reise bezahlen. Meldest du dich an einer Verkaufsstelle direkt vor der Einfahrt an, kannst du dort auch gleich eine Box gegen eine Kaution ausleihen. 


Weitere Länder mit einer Vignettenpflicht auf Autobahnen und teilweise Schnellstrassen:

 

  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Ungarn

 Nicht abschliessend

Weitere Länder kennen ein streckenabhängige Gebühr, welche an den entsprechenden Zahlstellen bei der Ein- oder Ausfahrt bezahlt werden muss.

 

Eine detaillierte Übersicht findest du beim ADAC

 

und hier die von Promobil mit weiteren Infos