mautpflicht

DEUTSCHLAND

Stand Juni 2025


In Deutschland gilt seit 1. Juli 2024 für LKW und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Autobahnen (inklusive Tank- und Rastanlagen) und Bundesstrassen eine Mautpflicht (Übersicht mautpflichtigerStrassen in Deutschland). Dabei gilt das in den Fahrzeugpapieren technisch zugelassene Gesamtgewicht, nicht das eingetragene.

 

Wohnmobil-Regelung: Wohnmobile, deren Wohnbereich mindestens 50% des Fahrzeuges ausmacht, sind weiterhin mautfrei. Aber Achtung: Ziehst du einen (privaten) Anhänger mit, der grösser ist als die Wohnfläche, wird auch dein Wohnmobil mautpflichtig.

 

Eintragung entscheidend: Damit dein Fahrzeug als Wohnmobil gilt, muss es als solches in den Papieren stehen. Bei älteren Wohnmobilen auf LKW-Basis müssen selbst Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Maut zahlen, wenn noch 'LKW' eingetragen ist.

 

Tipp: Fülle das offizielle Toll-Collect-Formular aus - auch bei eingetragenen Wohnmobilen über 3,5 Tonnen, die von aussen nicht eindeutig erkennbar sind. So ersparst du dir später die Beweisführung.

 

 


Frankreich

Stand Juni 2025


Am 31. August 2020 startete in Frankreich ein Experiment, das für 4 Jahre geplant war, aber nun weitergeführt wird. Diese speziell gekennzeichneten Fahrspuren sind nur noch für bestimmte Fahrzeugtypen zulässig. Ist eine Uhrzeit angegeben, gilt die Einschränkung während dieser Zeit.

 

e nach Beschilderung dürfen auf diesen Spuren Busse, Taxis und E-Autos fahren. Aber auch Fahrgemeinschaften können auf einigen Strecken privilegiert behandelt werden. Ab welcher Personenanzahl dies gilt, ist der jeweiligen Beschilderung zu entnehmen."

Links siehst du 2 Beispiele für eine solche Kennzeichnung. 
Weitere findest du hier.

 

Es droht ein Bussgeld von bis zu 135 €

 


Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 sind alle französischen Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern verpflichtet eine emissionsarme Mobilitätszone (ZFE-m) einzurichten. 


ITALIEN

Stand April 2024


In Italien wird die Autobahnmaut abhängig von der gefahrenen Strecke fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich. Dabei gelten je nach Kategorie unterschiedliche Tarife. Die Einteilung bei den Wohnmobilen erfolgt aufgrund der Achsenzahl, wobei Doppelachsen als zwei Achsen gezählt werden. 

Diese Gebühr wird fällig, sobald man auf der entsprechenden Strecke fährt. Dazu muss in der Regel bei der Einfahrt ein Ticket gezogen werden, welches am Ende der Strecke bar oder mit Kreditkarte bezahlt wird. Die gelben Telepass-Spuren dürfen nur von Telepass-Nutzern und Fahrzeugen mit ADAC Mautbox bzw. Camper Mautbox XXL und bip&go-Transpondern benutzt werden.

 

 

Erste Autobahnstrecken werden inzwischen auch elektronisch über das Kennzeichen abgerechnet (Free-flow-System). Die Gebühr wird direkt auf der Mautbox oder einem im Voraus eingerichteten Nummernschild-Konto belastet. Sie kann aber  direkt an der Kundendienststelle „Punto Verde“ und einigen Tankstellen in der Region oder online bzw. der App "App Free Flow" innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden (weitere Zahlungsmöglichkeiten)

 

 

Zu den weiteren Bereichen, die kostenpflichtig sind, sind die verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo. 


Österreich

Stand April 2024


Auch auf den österreichischen Autobahnen und dem Schnellstrassennetz gilt eine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Bei Passstrecken wie Brenner und Tauernautobahn fällt zusätzlich eine Streckenmaut an, die bei jeder Durchfahrt zu bezahlen ist.

 

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette (klebend oder digital)
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: GO-Box-Ausrüstung obligatorisch.

 

Wichtige Änderung: Seit Dezember 2023 ist die technisch zugelassene Gesamtmasse massgebend für die Bestimmung. Für davor erstmalig zugelassene Fahrzeuge gilt jedoch eine Übergangsfrist.


SCHWEIZ

Stand Juni 2025


In der Schweiz gilt auf den meisten Autobahnen eine Vignettenpflicht für PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Seit 2024 können diese elektronisch oder weiterhin als Klebevignette gekauft werden. Letztere muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden und kostet 40 Franken für ein Jahr - im Vergleich zu anderen Ländern recht günstig.

Anhänger benötigen eine separate Vignette.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen (gemäss Fahrzeugausweis)
Diese müssen eine Schwerverkehrsabgabe pro Tag entrichten - für jeden Tag in der Schweiz, unabhängig davon, ob gefahren wird oder das Fahrzeug auf einem Stellplatz steht. Diese gilt für alle Strassen, nicht nur Autobahnen.

Ausländische Fahrzeuge: Die Schwerverkehrsabgabe muss vor Einreise online im Via-Portal bezahlt werden. Und es gelten die folgenden Regelungen:

  • Abgabeperioden
    • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage (die Option "10 Einzeltage" gibt es nicht mehr)
      Basispreis pro Tag 3.25, aber mindestens 25.00 CHF
    • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate
    • für 1 Jahr
  • Eine Vignette ist nicht erforderlich

Schweizer Fahrzeuge: Die pauschale Schwerverkehrsabgabe wird für das folgende Kalenderjahr im Voraus bezahlt. Rückerstattung möglich: 1/360 des Gesamtbetrages pro Tag im Ausland, die Hälfte bei gemischten Tagen. Der Antrag ist beim BAZG innerhalb des Folgejahres mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.


TSCHECHIEN

Stand April 2024


Für Fahrzeuge bis zu 3.5 t * besteht bis auf wenige Ausnahmen auf Autobahnen und Schnellstrassen eine Vignettenpflicht. Bei Gespannen ist das Gewicht des Zugfahrzeugs massgebend. Zu erkennen sind diese Strassen am Vignettensymbol mit grauem Punkt. Bei den gebührenfreien Abschnitten ist dieses Symbol durchgestrichen oder es steht "BEZ POPLATKU"

 

Die elektronische Vignette kann mit Gültigkeit für 10 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr online, bei offiziellen Verkaufsstellen oder an Selbstbedienungsautomaten erworben werden. Es stehen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahres-Vignetten zur Auswahl.

 

* Achtung es gilt das in den Fahrzeugpapieren aufgeführte zulässige Gesamtgewicht. 

 

Bei Fahrzeugen über 3.5 t wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Diese Streckenabschnitte sind mit einem Schwarzen M auf gelbem Grund gekennzeichnet und können teilweise auch nur Teilstrecken wie eine Brücke oder eine Transitstrasse betreffen.

 

Damit man diese Strassen benutzen kann, muss das Wohnmobil vor der Fahrt über die Grenze elektronisch angemeldet und im elektronischen Mautsyste, "Myto" registriert werden. Dies kann sowohl online als bei einer Verkaufsstelle in Grenznähe erfolgen. Für die Anmeldung benötigst du: 

  • Zulassungsland
  • Kennzeichen
  • Gesamtgewicht
  • Achsenzahl
  • Geplante Kilometer 
  • Angaben zum Fahrer und Eigentümer (wenn nicht identisch)

 

Die Abrechnung erfolgt anschliessend mit Hilfe der im Voraus zu installierenden Myto-CZ-Box, die du entweder mit Guthaben auflädst oder im Post-Pay-Verfahren nach der Reise bezahlen. Meldest du dich an einer Verkaufsstelle direkt vor der Einfahrt an, kannst du dort auch gleich eine Box gegen eine Kaution ausleihen. 


Weitere Länder mit einer Vignettenpflicht auf Autobahnen und teilweise Schnellstrassen:

 

  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Ungarn

 Nicht abschliessend

Weitere Länder kennen ein streckenabhängige Gebühr, welche an den entsprechenden Zahlstellen bei der Ein- oder Ausfahrt bezahlt werden muss.

 

Eine detaillierte Übersicht findest du beim ADAC

 

und hier die von Promobil mit weiteren Infos